Wallbox in der Tiefgarage

Ist eine Ladestation in der Tiefgarage erlaubt? Mit dem zunehmenden Trend zur E-Mobilität stellen sich viele Verbraucher, Immobilienbesitzer und Mieter diese Frage. Eine eigene Wallbox in der Tiefgarage ermöglicht schließlich mehr Freiheit und Unabhängigkeit von einer öffentlichen Ladeinfrastruktur, die nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort für die Fahrenden von E-Autos zugänglich ist. Die einfache Antwort: Eine Wallbox in der Tiefgarage und eine Ladesäule auf einem Parkplatz sind durchaus möglich. E-Auto-Besitzer müssen jedoch einige rechtliche und technische Kriterien beachten, bevor sie mit der Installation eines Ladepunkts beginnen.

Das sagt das Recht: Sind Wallboxen in Tiefgaragen erlaubt oder sogar Pflicht?

Auf Gesetzesebene werden der Mobilitätswende inzwischen zahlreiche Hürden aus dem Weg geräumt. Seit Dezember 2020 dürfen einzelne Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnanlage eine Wallbox in Tiefgaragen verlangen, sofern sie die Kosten für die Installation selbst aufbringen. Eine Ladestation nachrüsten soll auch auf einem Parkplatz der jeweiligen Immobilie möglich sein, sollte es z. B. keine Tiefgarage geben. Eine gemeinsame Abstimmung aller Eigentümer erfolgt nur noch über die Art und den Ablauf der entsprechenden Baumaßnahme. Sogar Mietern wird es somit leichter gemacht, das Nachrüsten einer Ladestation einzufordern – aber auch hier gilt, dass sie die Kosten selbst tragen müssen.

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Gesetzliche Vorschriften

Für eine E-Ladestation in der Tiefgarage mit einer Leistung von bis zu 11 kW ist des Weiteren keine Genehmigung notwendig. Eine Meldung beim Netzbetreiber über die Nutzung einer Wallbox mit bis zu 11 kW muss dennoch erfolgen, wird in den meisten Fällen von der installierenden Elektrofirma erledigt. Genehmigungspflichtig sind nur Wallboxen mit über 11 kW Ladeleistung. Bis 11 kW verhält es sich so, als würden Sie eine Steckdose in der Tiefgarage nachrüsten. Eine Wallbox- oder Ladesäulen-Verpflichtung gibt es aber noch nicht. Neue Gesetzesgrundlagen sollen das Ladestationnachrüsten aber zukünftig wesentlich erleichtern: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt nämlich vor, dass bei neugebauten oder umfassend renovierten Wohnanlagen mit zehn oder mehr Parkmöglichkeiten alle diese Stellplätze mit adäquaten Elektrokabeln und Schutzrohren versehen werden müssen. Bei gewerblichen oder öffentlichen Immobilien soll mindestens jeder fünfte Parkplatz entsprechend ausgestattet werden – davon soll mindestens an einem Stellplatz eine Ladestation zur Verfügung stehen.   

Brandschutz bei der Ladestation in der Tiefgarage

Insbesondere im Internet kursieren häufig Bilder von brennenden E-Autos, die Verbraucher und Immobilienbesitzer verunsichern. Wie bei Benzinern sind aber auch Hersteller von elektronischen Fahrzeugen gesetzlich dazu verpflichtet, die höchste Sicherheit für ihre Fahrzeuge zu garantieren. Eine besondere oder erhöhte Brandgefahr geht der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren zufolge von E-Autos ebenfalls nicht aus. Die Lithium-Ionen-Akkus lassen sich bei einem Brand mit großen Wassermengen abkühlen. Sofern ein Profi das Ladestationnachrüsten übernommen hat, sollte sich auch der Ladevorgang vollkommen ungefährlich gestalten und es müssen keine weiteren Vorgaben für den Brandschutz beachtet werden. Alle sicherheitsrelevanten Vorschriften bezüglich Elektroautos sind nochmals in der EU-weiten Regelung UNECE NR 100 verankert.

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Ganz einfach eine Ladestation in der Tiefgarage nachrüsten mit AVP 

Wer auf einer Außenparkanlage eine Ladestation nachrüsten oder eine Wallbox in einer Tiefgarage anbringen möchte, sollte in jedem Fall einen entsprechenden Fachbetrieb engagieren. AVP E-Mobility stattet Sie mit der gesamten notwendigen Technik aus und berät Sie schon im Vorhinein bezüglich aller möglichen Fördermöglichkeiten. Die Installation gestaltet sich zwar relativ einfach, darf vom Verbraucher aber selbst nicht durchgeführt werden. Ein Fachbetrieb muss diese Arbeit übernehmen! Zudem können Anpassungen am Sicherungskasten vorgenommen werden, sollte nicht genügend Platz für die benötigten Sicherungsautomaten vorhanden sein. Wenn Sie es wünschen, können wir die Wallbox in der Tiefgarage anbringen. Auf diese Weise erhalten Sie alles aus einer Hand und können sich auf die Flexibilität und Autonomie freuen, die eine persönliche Ladestation mit sich bringt.